Besondere Geschäftsbedingungen BodenseeFerien Infotainment

 

Ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SK ONE GmbH“ gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle Werbekunden, die die Ausspielung von Werbemitteln auf den BodenseeFerien Infotainment Displays der SK ONE GmbH, Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz (nachstehend „SK ONE“), in Auftrag geben. Mit der Auftragserteilung erkennt der Werbekunde diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Abweichenden Bedingungen des Werbekunden wird hiermit widersprochen. In der vorbehaltlosen Durchführung des Auftrags durch SK ONE liegt keine Zustimmung zu anderen Bedingungen des Werbekunden. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Auftrages durch den Werbekunden – ausgenommen Individualabreden – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung von SK ONE in Textform. Das gleiche gilt für Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen der Vertreter oder Beauftragten von SK ONE.

 

1. Werbemittel, Lieferung und Lieferpflichten

 

1.1. „Werbemittel“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind digital darstellbare Elemente, zum Beispiel aus einem Bild und/oder Text und/oder Bewegtbildern und/oder sonstigen Daten.

1.2. Der Werbekunde ist verpflichtet, uns die Werbemittel rechtzeitig und vollständig – soweit nicht anders vereinbart – spätestens 10 Werktage vor dem geplanten/vereinbarten Ausspielungsbeginn im vereinbarten Format zur Verfügung zu stellen.

1.3. Bei verspäteter Zurverfügungstellung der Werbemittel sind wir erst zehn Tage nach ordnungsgemäßer Zurverfügungstellung zur Ausspielung des Werbemittels auf den BodenseeFerien Infotainment Displays verpflichtet. In diesem Fall sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ausspielung über den ursprünglichen Endtermin bis maximal zur ursprünglich vereinbarten Dauer der Ausspielung zu gewähren.

1.4. Der Werbekunde trägt die Gefahr (insbesondere für zufälligen Untergang oder Qualitätsverlust) bis zum Zugang der Werbemittel bei uns (bzw. auf unserem System).

 

 

2. Vertragsstörungen / Haftung

 

2.1. Wir verpflichten uns, innerhalb eines Netzwerks ein Programm von durchschnittlich zehn Stunden täglich pro Standort an 20 Tagen pro Monat auszustrahlen. Ausgenommen sind Standorte mit festen Öffnungszeiten (z.B. Tourist Informationen), bei denen sich die Ausspielung nach den Öffnungszeiten richtet.

2.2. Wir haften nicht für die Nichtausführung, Schlechtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung einer Werbemittelausspielung aus Gründen, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben (z.B. Streik, höhere Gewalt, Programmausfälle in Folge technischer Probleme und Defekte).

2.3. Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitigen Beendigung einer Werbemittelausspielung über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Dauer der Ausspielung) aus Gründen, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für den Zeitraum des Ausfalls.

2.4. Kann die Werbemittelausspielung aufgrund eines Konkurrenzausschlusses oder einer saisonbedingten Schließung an einem Standort innerhalb des gebuchten Netzwerks nicht ausgeführt werden, sind wir berechtigt, eine Ersatzleistung an einem anderen vergleichbaren Standort vorzunehmen.

 

 

3. Ablehnung digitaler Werbemittel

 

3.1. Wir behalten uns vor, Aufträge wegen inhaltlichen oder technischen Verstößen gegen gerechtfertigte Grundsätze, Rechte Dritter, Gesetze oder behördliche Bestimmungen abzulehnen.

3.2. Bei Ablehnung hat der Werbepartner Ersatzmaterial spätestens zehn Werktage vor Ausspielungsbeginn zu liefern.

 

 

4. Laufzeiten und Kündigung

 

4.1. Die Laufzeit der Werbemittelausspielung wird in der Buchungsbestätigung bestimmt.

4.2. Eine Kündigung zu einem Termin vor dem vereinbarten Beginn der Ausspielung ist mit einer Frist von 10 Werktagen jederzeit und ohne Kosten für den Werbekunden möglich.

4.3. Ab 10 Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Ausspielung hat der Werbekunde im Falle einer Kündigung die vollen Kosten in Höhe des Netto-Auftragswertes zu tragen.

 

 

5. Ergänzende Geltung der AGB

 

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SK ONE GmbH entsprechend.

 

Stand: Januar 2024